Allgemeine Mietbedingungen

Stand: Juni 2026

Schön, dass die Bildbox Teil eures Events wird.

Unser Ziel ist, dass ihr euch um nichts kümmern müsst und euer Event genießen könnt.

Die folgenden Mietbedingungen schaffen Klarheit für beide Seiten und sorgen dafür, dass eure Veranstaltung sowie die Nutzung der Bildbox reibungslos verlaufen.

Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Bildbox (Lisa Cichuttek) und dem Auftraggeber. Sie werden Bestandteil des Vertrags, sofern der Auftraggeber vor Abschluss der Buchung auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Buchung telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, Social Media oder über die Website erfolgt.

Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermietung der Bildbox einschließlich des jeweils gebuchten Leistungsumfangs.

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Angebot, der Preisübersicht oder der schriftlichen Buchungsbestätigung.

Zusätzliche Leistungen oder Erweiterungen können jederzeit nach Vereinbarung hinzugebucht werden.

Lieferung, Aufbau und Abholung

Die Bildbox wird durch Bildbox zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert, aufgebaut und funktionsfähig übergeben.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass

- mindestens 3 × 3 Meter freie Fläche zur Verfügung stehen,
- sich unmittelbar am Aufbauort ein haushaltsüblicher Stromanschluss befindet,
- der Aufbauort trocken, eben und wettergeschützt ist,
- ausreichend Platz für Gäste vorhanden ist,
- ein Parkplatz möglichst in unmittelbarer Nähe zur Verfügung steht.

Ist ein Backdrop gebucht, muss zusätzlich ausreichend Platz für dessen Aufbau vorhanden sein.

Für den Aufbau werden etwa 45 bis 60 Minuten eingeplant.

Der Abbau erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt oder am Folgetag.

Sollte sich der Aufbau oder Abbau aufgrund fehlender Zugänglichkeit oder organisatorischer Umstände verzögern, können hierdurch entstehende Wartezeiten zusätzlich berechnet werden.

Aufstellort

Die Bildbox darf ausschließlich am vereinbarten Standort betrieben werden.

Ein eigenständiges Versetzen der Bildbox während der Veranstaltung ist nicht gestattet.

Bei Outdoor-Veranstaltungen muss jederzeit ein vollständig wettergeschützter Standort vorhanden sein.

Direkte Sonneneinstrahlung, Regen, Schnee oder starke Feuchtigkeit können die Technik beschädigen und sind unbedingt zu vermeiden.

Übergabe und Funktionsprüfung

Bei jeder Vermietung wird die Bildbox gemeinsam mit dem Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person aufgebaut und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft.

Mit Abschluss der Einweisung bestätigt der Auftraggeber beziehungsweise die eingewiesene Person, dass

- die Bildbox ordnungsgemäß funktioniert,
- sämtliche gebuchten Leistungen vorhanden sind,
- alle Requisiten vollständig übergeben wurden,
- der Drucker ordnungsgemäß arbeitet,
- der vereinbarte Leistungsumfang erfüllt wurde.

Der Zustand der Bildbox sowie des Zubehörs kann bei Übergabe und Abholung fotografisch dokumentiert werden.

Diese Dokumentation dient im Streitfall als Nachweis über Zustand und Vollständigkeit.

Nutzung ohne Betreuung

Wird die Bildbox ohne Betreuung gebucht, erfolgt beim Aufbau eine ausführliche Einweisung einer vom Auftraggeber benannten Person.

Diese Person erhält den Schlüssel zur Bildbox und ist während der gesamten Mietdauer für die Bedienung verantwortlich.

Die Einweisung umfasst insbesondere

- die Bedienung der Bildbox,
- das Öffnen und sichere Verschließen der Bildbox,
- den Wechsel von Papier und Farbband,
- den Umgang mit den Requisiten.

Der Schlüssel darf ausschließlich von der eingewiesenen Person verwendet werden.Die eingewiesene Person bestätigt mit der Übernahme des Schlüssels, dass sie in die Bedienung eingewiesen wurde und den Rollenwechsel selbstständig durchführen kann.

Eine Weitergabe an andere Gäste oder Dienstleister ist nicht gestattet.

Die Bildbox darf ausschließlich zum Wechsel von Papier und Farbband geöffnet werden.

Jegliche Eingriffe in die Technik, Veränderungen an Einstellungen oder eigenständige Reparaturversuche sind untersagt.

Nach erfolgter Einweisung liegt die Verantwortung für die Bedienung während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber.

Sollten Ausdrucke oder Funktionen aufgrund eines fehlerhaften Rollenwechsels, einer unsachgemäßen Bedienung oder einer Bedienung durch nicht eingewiesene Personen nicht möglich sein, stellt dies keinen Mangel der Mietsache dar und begründet keinen Anspruch auf Preisnachlass, Rückerstattung oder Schadensersatz.

Telefonischer Support wird nach Möglichkeit angeboten. Eine durchgehende telefonische Erreichbarkeit während der gesamten Veranstaltung kann jedoch nicht garantiert werden.

Ausdrucke und Verbrauchsmaterial

Im Mietpreis ist ausschließlich die vereinbarte Anzahl an Ausdrucken enthalten.

Zusätzlich hinterlegte Papier- und Farbrollen dienen ausschließlich der Sicherstellung des Betriebs. Ihre Bereitstellung bedeutet nicht, dass diese im gebuchten Druckkontingent enthalten sind. Jede darüber hinausgehende Nutzung wird nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Ist bereits im Vorfeld absehbar, dass eine größere Anzahl an Gästen erwartet wird, empfiehlt Bildbox die Buchung eines höheren Druckkontingents.

Zusätzliche Drucke können jederzeit vor oder während der Veranstaltung hinzugebucht werden.

Requisiten

Die Requisiten sind Bestandteil des Mietumfangs und stehen den Gästen während der Veranstaltung uneingeschränkt zur Verfügung.

Alle Requisiten werden regelmäßig gereinigt, desinfiziert, kontrolliert und bei Bedarf ersetzt.

Normale Gebrauchsspuren sind selbstverständlich einkalkuliert.

Wir bitten dennoch um einen sorgfältigen Umgang.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Schäden oder Verluste nach der Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen.

Bei außergewöhnlicher Verschmutzung, grober Beschädigung oder Verlust von Requisiten oder Zubehör behält sich Bildbox vor, die entstandenen Kosten nach tatsächlichem Aufwand beziehungsweise gemäß der aktuellen Preisliste in Rechnung zu stellen.

Dies gilt insbesondere bei Verschmutzungen durch Lebensmittel, Getränke, Make-up oder sonstige Verunreinigungen.

Fehlende Requisiten können innerhalb von sieben Tagen nach der Veranstaltung zurückgegeben werden. Bereits berechnete Ersatzkosten werden in diesem Fall entsprechend angepasst.

Haftung des Auftraggebers

Mit Übergabe der Bildbox übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für den sorgfältigen Umgang mit der gesamten Mietsache einschließlich aller Zubehörteile.

Der Auftraggeber haftet während der Mietdauer auch für Schäden oder Verluste, die durch Gäste, Dienstleister oder sonstige Dritte verursacht werden.

Hierzu zählen insbesondere:

- Beschädigungen der Fotobox oder ihrer Technik
- Schäden durch unsachgemäße Bedienung
- Flüssigkeitsschäden
- Umstürzen oder Herunterfallen der Fotobox
- Verlust oder Beschädigung des Schlüssels
- Verlust oder Beschädigung von Requisiten
- außergewöhnliche Verschmutzungen durch Lebensmittel, Getränke, Konfetti, Make-up oder ähnliche Verunreinigungen
- fehlendes Zubehör bei Rückgabe

Normale Gebrauchsspuren gelten ausdrücklich als vertragsgemäße Nutzung und werden selbstverständlich nicht berechnet.

Haftung von Bildbox

Die Bildbox wird vor jeder Vermietung sorgfältig gereinigt, desinfiziert, technisch geprüft und funktionsfähig übergeben.

Trotz regelmäßiger Wartung können unvorhersehbare technische Defekte oder Fälle höherer Gewalt nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Kommt es trotz ordnungsgemäßer Wartung zu einem technischen Defekt, beschränkt sich die Haftung von Bildbox auf die Rückerstattung des vereinbarten Mietpreises.

Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für Einschränkungen oder Ausfälle, die insbesondere auf folgende Ursachen zurückzuführen sind, übernimmt Bildbox keine Haftung:

- fehlende oder unterbrochene Stromversorgung
- fehlendes oder instabiles WLAN
- Bedienungsfehler
- fehlerhaft durchgeführte Rollenwechsel
- Eingriffe nicht eingewiesener Personen
- unsachgemäße Nutzung
- äußere Einflüsse wie Wetter oder Feuchtigkeit

Für persönliche Gegenstände, die Gäste an oder auf der Bildbox ablegen, übernimmt Bildbox keine Haftung.

Online Galerie und digitale Bilder

Alle während der Veranstaltung entstandenen Fotos werden dem Auftraggeber digital zur Verfügung gestellt.

Steht am Veranstaltungsort eine funktionierende Internetverbindung zur Verfügung, können die Bilder bereits während der Veranstaltung über einen QR-Code heruntergeladen werden.

Ist dies nicht möglich, werden die Bilder spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Abholung der Bildbox in einer Online Galerie bereitgestellt.

Die Galerie bleibt für einen Zeitraum von 30 Tagen abrufbar.

Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche Bilder dauerhaft gelöscht.

Eine dauerhafte Archivierung erfolgt nicht.

Datenschutz und Bildrechte

Die aufgenommenen Bilder gehören ausschließlich dem Auftraggeber beziehungsweise den fotografierten Personen.

Bildbox verwendet keine Bilder für Werbezwecke, Social Media oder sonstige Veröffentlichungen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle fotografierten Personen mit der Anfertigung der Bilder einverstanden sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Nutzung der Bildbox im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

Preise, Zahlung und Stornierung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. 

Zusätzliche Leistungen, Mehrdrucke oder entstandene Schäden werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

Eine Stornierung der Buchung ist jederzeit schriftlich möglich.

Es gelten folgende Stornierungsgebühren (maßgeblich ist der vereinbarte Veranstaltungsbeginn):

- bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- 59 bis 30 Tage vorher: 30 % des vereinbarten Mietpreises
- 29 bis 14 Tage vorher: 50 %
- 13 Tage bis 48 Stunden vorher: 80 %
- weniger als 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Naturereignissen oder vergleichbarer unvorhersehbarer Umstände nicht stattfinden, bemühen sich beide Vertragsparteien zunächst um eine gemeinsame Terminverschiebung.

Ist eine Terminverschiebung nicht möglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Juni 2026.

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